Offizielle Prüfungsfragen der Strassenverkehrsämter

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Auf einen Blick

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Die wichtigsten Fragen zur Prüfung Kategorie B:

Kategorie B:

Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz; Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger, dessen Gesamtgewicht 750 kg nicht übersteigt; Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtzugsgewicht 3500 kg nicht übersteigt.

Das Mindestalter beträgt 17 Jahre. Für unter 20-jährige besteht von der Erteilung des Lernfahrausweises an gerechnet eine Mindestausbildungsdauer von 12 Monaten. Dies gilt nicht für Personen, die den Lernfahrausweis der Kategorie B vor dem 31.12.2020 erworben haben. Übergangsrecht: Wer im Jahr 2021 das 18. Altersjahr vollendet und den Lernfahrausweis der Kategorie B in diesem Jahr erwirbt, wird ab dem 18. Geburtstag zur praktischen Führerprüfung zugelassen, auch wenn er den Lernfahrausweis noch nicht während eines Jahres besitzt.

Ja, ausgenommen Inhaber der Kategorie A, A1 oder B1. Der Ausweis darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen.

Ja, dieser darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein und muss durch eine Schweizer Optikerin/Ärztin oder einen Schweizer Optiker/Arzt ausgefüllt werden.

Ja, ausgenommen Inhaber der Kategorie A, A1 oder B1.

Der Lernfahrausweis ist 24 Monate ab Ausstellung gültig.

Ein Lernfahrausweis sowie eine Begleitperson ist erforderlich. Lernfahrten dürfen nur mit einem Begleiter unternommen werden, der das 23. Altersjahr vollendet hat und seit mindestens drei Jahren den Führerausweis Kategorie B und diesen nicht mehr auf Probe besitzt. Die Handbremse muss vom Beifahrer oder der Beifahrerin jederzeit betätigt werden können. Gehörlose und körperbehinderte Personen dürfen nur von einem behördlich anerkannten Ausbilder begleitet werden.

Bei bestandener Prüfung erhält man automatisch die Kategorien  B1, F, G und M.

Um den unbefristeten Führerausweis zu erhalten ist innerhalb der ersten 12 Monate der Probezeit 1 Weiterausbildungskurs zu besuchen. Nach Ablauf der Probezeit wird Ihnen der definitive Führerausweis direkt durch das Strassenverkehrsamt Ihres Wohnsitzkantons zugestellt.

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