Offizielle Prüfungsfragen der Strassenverkehrsämter

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Die wichtigsten Fragen zur Prüfung Kategorie A & A1

Kategorie A:

Motorräder mit einer Motorleistung von mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0,20 kW/kg.

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Weitere Voraussetzung sind: Für Bewerber, welche die Kat. A35kW vor dem 31.12.2020 erworben haben*: nach zweijähriger, beanstandungsfreier («klaglos» im Sinne von Art. 8 Abs. 6 VZV) Fahrpraxis werden die Beschränkungen auf Gesuch hin aufgehoben, das heisst prüfungsfreier Erhalt des Führerausweises der Kategorie A unbeschränkt.

*sowie bei Ausnahmeregelung: Erwerb des Lernfahrausweises Kategorie A35kW vor dem 31.12.2020 und praktische Prüfung bis spätestens am 30.06.2021 bestanden.

Für Bewerber, welche die Kat. A35KW nach dem 01.01.2021 erworben haben: nach zweijähriger, beanstandungsfreier («klaglos» im Sinne von Art. 8 Abs. 6 VZV) Fahrpraxis, kann der Lernfahrausweis für die Kat. A unbeschränkt beantragt werden. Die praktische Prüfung ist erforderlich.

Ja, A35kW mit zweijähriger, beanstandsfreier («klaglos» im Sinne von Art. 8 Abs. 6 VZV) Fahrpraxis. Direkteinstieg nur möglich für Motorradmechaniker, Polizisten oder Verkehrsexperten.

Nein, der Nothelferkurs ist nicht erforderlich, Ausnahme: Direkteinsteiger ohne Kategorie B, B1, A35kW oder A1.

Ja, dieser darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein und muss durch eine Schweizer Optikerin/Ärztin oder einen Schweizer Optiker/Arzt ausgefüllt werden.

Nein, Ausnahme: Direkteinsteiger ohne Kategorie B, B1, A35kW oder A1.

Nein, Ausnahme: Direkteinsteiger ohne Kategorie B, B1, A35kW oder A1.

Nein, Ausnahme: Direkteinsteiger ohne Kategorie B, B1, A35kW oder A1.

Für Bewerber, welche die Kategorie A35kW vor dem 31.12.2020 erworben haben*, erfolgt der Eintrag nach 2-jähriger klagloser Fahrt prüfungsfrei. *sowie bei Ausnahmeregelung: Erwerb des Lernfahrausweises Kategorie A35kW vor dem 31.12.2020 und praktische Prüfung bis spätestens am 30.06.2021 bestanden. Für Bewerber, welche die Kategorie A35kW nach dem 01.01.2021 erworben haben, ist eine Manöver- sowie eine praktische Prüfung erforderlich.

Der Lernfahrausweis ist 12 Monate ab Ausstellung gültig. Ausnahme: Direkteinsteiger ohne Kategorie A35kW oder A1.

Falls die Kategorie A 35kW aufgrund der altrechtlichen Kategorie A1 prüfungsfrei erworben wurde, muss eine praktische Führerprüfung (Manöver- und praktische Prüfung) mit einem Fahrzeug der Kategorie A absolviert werden.

Ein Lernfahrausweis ist notwendig, jedoch ist keine Begleitperson erforderlich. Begleitperson sind nur als Inhaber der entsprechenden Kategorie erlaubt.

Um den unbefristeten Führerausweis zu erhalten muss innerhalb der ersten 12 Monate 1 Weiterausbildungskurs besucht werden. Nach Ablauf der Probezeit wird Ihnen der definitive Führerausweis direkt durch das Strassenverkehrsamt Ihres Wohnsitzkantons zugestellt.

Kategorie A1:

Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm; und einer Motorleistung von höchstens 11 kW.

Das Mindestalter beträgt 15 Jahre für Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 4 kW sowie max. 45 km/h. 16 Jahre beträgt das Mindestalter für die übrige Motorräder der Unterkategorie A1 (Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 11 kW).

Ja, ausgenommen Inhaber der Kategorie B oder B1. Darf Ausweis darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen.

Ja, dieser darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein und muss durch eine Schweizer Optikerin/Ärztin oder einen Schweizer Optiker/Arzt ausgefüllt werden.

Ja, ausgenommen Inhaber der Kategorie B oder Unterkategorie B1.

Ja, 12 Stunden, welche nach Absolvierung unbefristet gültig ist.

Ja, es sind folgende praktische Prüfungen notwendig: Manöverprüfung und Praktische Prüfung. Ausgenommen sind Inhaber/Inhaberinnen der Kategorie B, B1, hier erfolgt der Eintrag der Kategorie A1 nach absolvierter PGS prüfungsfrei.

4 Monate und wird nach erfolgreich absolvierter Grundschulung um 12 Monate verlängert. Ausnahme: Inhaber/Inhaberinnen der Führerausweiskategorie B, B1. Die Gültigkeit des Lernfahrausweises endet nach 4 Monaten.

Ein Lernfahrausweis ist notwendig, jedoch ist keine Begleitperson erforderlich. Begleitperson sind nur als Inhaber der entsprechenden Kategorie erlaubt.

Bei bestandener Prüfung erhält man automatisch die Kategorien F, G, M.

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