Offizielle Prüfungsfragen der Strassenverkehrsämter

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Die wichtigsten Fragen zur Prüfung Kategorie F und G

Kategorie F:

Motorfahrzeuge, ausgenommen Motorräder, mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h. Im Binnenverkehr berechtigt der Führerausweis F zum Führen von Elektro-Rikschas und zum Mitführen von Anhängern an Fahrzeugen der Spezialkategorien F, G und M.

Das Mindestalter beträgt 16 Jahre für Arbeitsmotorfahrzeuge und Traktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h sowie Motorkarren und landwirtschaftliche Fahrzeuge. 18 Jahre für die übrigen Fahrzeuge der Spezialkategorie F.

Nein, der Nothelferkurs ist nicht erforderlich.

Ja, dieser darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein und muss durch eine Schweizer Optikerin/Ärztin oder einen Schweizer Optiker/Arzt ausgefüllt werden.

Ja, vereinfachte Theorieprüfung G / F, ausgenommen Inhaber der Spezialkategorie G.

Der Lernfahrausweis ist 12 Monate ab Ausstellung gültig.

Ein Lernfahrausweis ist notwendig, jedoch ist keine Begleitperson erforderlich. Begleitperson sind nur als Inhaber der entsprechenden Kategorie erlaubt.

Bei bestandener Prüfung erhält man automatisch die Kategorien G, M.

Kategorie G:

Land- und forstwirtschaftliche Motorfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h sowie gewerblich immatrikulierte Arbeitskarren, Motorkarren und Traktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h auf land- und forstwirtschaftlichen Fahrten, unter Ausschluss der Ausnahmefahrzeuge.

Sofern der Bewerber an einem vom ASTRA anerkannten Traktorfahrkurs teilgenommen hat, erhält er auch die Berechtigung (G40) zum Führen von landwirtschaftlichen Ausnahmefahrzeugen und Landwirtschaftstraktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h sowie gewerblich immatrikulierten Traktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h auf landwirtschaftlichen Fahrten (G40).

Im Binnenverkehr berechtigt der Führerausweis G zum Mitführen von Anhängern an Fahrzeugen der Spezialkategorien G und M.

Ja, dieser darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein und muss durch eine Schweizer Optikerin/Ärztin oder einen Schweizer Optiker/Arzt ausgefüllt werden.

Nein, ausser bei Zweifeln an der Fahrkompetenz.

Bei bestandener Prüfung erhält man automatisch die Kategorie M.

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